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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
nachdem Abweichungen vom regulären Schulbetrieb im Rahmen der Fürsorgepflicht notwendig geworden sind, werden per Erlass Regelungen zur Sicherstellung der Bedingungen, unter denen die Schülerinnen und Schüler ihre Abschlussprüfungen ablegen, getroffen.
1. Ist bei einer oder mehreren Schulen der Haupttermin der Abschlussprüfung in einem oder mehreren Fächern von einer Schulschließung betroffen, wird der jeweilige Nachschreibtermin mit den Prüfungsaufgaben des Nachschreibtermins genutzt.
2. Ist bei einer oder mehreren Schulen in einem oder mehreren Fächern der Haupttermin und der Nachschreibtermin oder nur der Nachschreibtermin von einer Schulschließung betroffen, werden folgende neu eingerichtete zweite Nachschreibtermine genutzt:
Montag, 08.06.2020: Deutsch
Mittwoch, 10.06.2020: Englisch
Freitag, 12.06.2020: Mathematik
Für diese Termine sind von den Schulen eigene Prüfungsaufgaben zu erstellen, die sich an den Aufgabenformaten der Abschlussprüfungen der vergangenen Jahre orientieren.
3. Können einzelne Schülerinnen oder Schüler oder Lerngruppen aufgrund einer Erkrankung nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen, ist das unter 1. und 2. beschriebene Verfahren analog anzuwenden.
4. Sollte es an einem der Prüfungstermine zu einer landesweiten Schließung aller betroffenen Schulen kommen, werden die für diesen Termin jeweils vorgesehenen Aufgaben am darauf folgenden Nachschreibtermin genutzt.
5. Die Termine für die mündlichen Prüfungen, einschließlich der verbindlichen mündlichen Prüfung im Fach Englisch sowie der Nachprüfungen, können von betroffenen Schulen zeitlich flexibel eingerichtet werden.
Viola Fischer
Schulleitung