Das Praktikum

Schuljahr 2023/24 Schuljahr 2024/25
HS 9: 25. Sep. – 14. Okt. 2023
HS 10/ RS 10: 06. Nov. – 18. Nov. 2023
RS 9: 04. Mär. – 16. Mär. 2024
HS 8 / RS 8: 08. Apr. – 20. Apr. 2024
HS 9: 16. Sep. – 02. Okt. 2024
HS 10/ RS 10: 04. Nov. – 16. Nov. 2024
RS 9: 24. Mär. – 05. Apr. 2025
HS 8 / RS 8: 05. Mai – 17. Mai 2025

Zur Erklärung

Die Termine enden jeweils auf einem Samstag, damit Praktika in Betrieben mit einem freien Arbeitstag (wie z.B. Montag) die gleiche Länge wie die ‘regulären Praktika’ haben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsleitung Wirtschaft.

Praktikumsnachweis zum Download

Hier gibt es den Praktikumsnachweis zum Download, der für die Bestätigung des Praktikumsplatzes notwendig ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsleitung Wirtschaft.

Belehrung beim Gesundheitsamt

Bei Praktika, in denen mit offenen, nicht verpackten Lebensmitteln gearbeitet wird (z.B. in der Gastronomie, im Kindergarten) müssen SchülerInnen dem Infektionsschutz-Gesetz nach vom Gesundheitsamt belehrt werden. Die Belehrung findet in der Regel zwei bis vier Wochen vor dem Praktikum statt und wird von der Schule organisiert. Dafür sind folgende Unterlagen nötig (Download startet nach Klick):

Weitere Informationen gibt es direkt beim Gesundheitsamt Lüneburg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsleitung Wirtschaft. Hinweise zu den Arbeitszeiten

Praktikum in den Ferien?

Mit einem Praktikum in den Ferien könnt Ihr möglichen Ausbildungsbetrieben oder -einrichtungen zeigen, dass Ihr Euch wirklich engagiert.

Wichtig: Ihr müsst einen Praktikumsvertrag mit dem Betrieb schließen, weil Ihr in den Ferien nicht über die Schule unfallversichert seid!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsleitung Wirtschaft.

Stichwort Erläuterung
Kinder (bis 14 Jahre) höchstens 7 Stunden täglich, 35 Stunden wöchentlich (§7 JArbSchG)
Jugendliche (15-17 Jahre) nicht mehr als 8 Stunden täglich, nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich (§8 Abs. 1)
Nachtruhe von 20.00 bis 6:00 Uhr – Ausnahmen sind möglich (§14 JArbSchG)
Beschäftigungsdauer fünf Tage in der Woche (§15 JArbSchG)
Beschäftigungsverbot an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen; branchenbezogene Ausnahmen sind möglich. Werden die Praktikanten ausnahmsweise an solchen Tagen beschäftigt, so müssen sie an einem anderen Tag in derselben Woche freigestellt werden.(§16, 17, 18 JArbSchG)
Ruhepausen Einem Praktikanten/einer Praktikantin sind Pausen zu gewähren: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
von mehr als 4,5 bis 6 Stunden; mindestens 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Die erste Pause muss nach spätestens 4,5 Stunden Arbeit stattfinden. (§11 JArbSchG)