Wir achten bei der Neuzusammensetzung der Klassen im 5. Jahrgang auf eine ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach folgenden Gesichtspunkten:
- Schullaufbahnempfehlung der Grundschule
- Noten im Grundschulzeugnis der 4. Klasse und Beschreibung des Lern- und Leistungsverhaltens im Gutachten
- Sozial- und Arbeitsverhalten
- Geschlecht
- Herkunft (Ort in der Samtgemeinde, Migration,…)
- Freundschaftsgruppen aus verschiedenen Orten gemischt. Entsprechend der Freundschaftsgruppenwahl achten wir darauf, dass mindestens ein Freundschaftswunsch erfüllt wird.
- Die Anzahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf in einer Klasse sollte 4 nicht überschreiten.