Inklusionskonzept

1__Zielsetzung des Inklusionskonzeptes
2__Klassenbildung (Organisation der Klassenzusammensetzung)
3__Aufgaben, Struktur, Inhalte und Ziele sonderpädagogischer
Förderung und Unterstützung in der Inklusion

4__Inklusiver Unterricht
5__Besondere pädagogische Angebote
6__Räumliche und sächliche Ausstattung
7__Personelle Ressourcen und Fortbildungen
8__Vernetzung mit schulischen und außerschulischen Partnern

1 Zielsetzung des Inklusionskonzeptes

Seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2008 ist der Begriff der Inklusion in aller Munde. Nach Artikel 24(1) hat jeder Mensch das Recht auf ein inklusives Bildungsangebot. Da die UN-Konvention rechtlich bindend ist, hat sich Deutschland somit verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, das Chancengleichheit ermöglicht und Diskriminierung abbaut.
Auch in Niedersachsen wurde dementsprechend das Niedersächsische Schulgesetz im Jahr 2012 geändert (§4). Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung sollen an jedem Lernort ihren Bedürfnissen entsprechend lernen können. Die notwendige Qualität und der erforderliche Umfang an Unterstützung soll für alle Schülerinnen und Schüler gesichert sein, sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote sollen dabei ein qualitativ hochwertiges gemeinsames Lernen ermöglichen.
In Niedersachsen ist die Einführung der inklusiven Schule zum Schuljahresbeginn 2013/2014 gestartet. Seither nehmen grundsätzlich alle allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in allen Bereichen auf. Seit Schuljahresbeginn 2016/17 werden Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen nicht mehr an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen aufgenommen, da diese auslaufen.
An der Hanseschule Oedeme wurden seit 2009 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Rahmen der Inklusion im Hauptschulzweig beschult. Der erste Inklusive Jahrgang startete in der Oberschule im Jahr 2014.

Das Kollegium der Hanseschule hat den Anspruch, ein gemeinsames individuelles Lernen aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Dabei wird gemäß dem Leitbild der Schule die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler als Bereicherung für das Zusammenleben und -lernen begriffen. Jedem Schüler und jeder Schülerin wird Respekt und Wertschätzung entgegengebracht (vgl. ‘Unser Leitbild‘). Das Ziel der Hanseschule ist es, Barrieren für Teilhabe, Benachteiligungen und Ausgrenzung zu erkennen, zu vermindern bzw. auszugleichen. Dazu wird ein differenziertes Unterrichtsangebot unter besonderer Berücksichtigung der Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler bereitgehalten (vgl. –Die Ziele der Hanseschule).

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2   Klassenbildung (Organisation der Klassenzusammensetzung)

Die Bildung der jeweils neuen fünften Klassen erfolgt unter verschiedenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Im Folgenden sollen die Bedingungen skizziert werden.
Bei der Klassenbildung für die zukünftigen fünften Jahrgänge gibt es vorab eine Planung in Zusammenarbeit den Förderschullehrkräften. Dabei wird evaluiert, welche Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien in dem neuen fünften Jahrgang beschult werden. Es wird im Team überlegt, in welche Klassen die jeweiligen Schülerinnen und Schüler gehen sollen. Dazu wird für jedes Kind ein Steckbrief geschrieben. Damit soll, z.B. bei der Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, eine weitgehende Doppelsteckung in den Hauptfächern ermöglicht werden. Dazu werden möglichst drei Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Unterstützung haben, einer Klasse zugeteilt. Wünschenswert ist in diesem Zusammenhang eine generelle Doppelsteckung in den Hauptfächern.
Weiterhin findet ein Treffen zwischen den Klassenlehrern der 5. Klassen und den abgebenden Grundschulkollegen zum Informationsaustausch zu Beginn des jeweils neuen Schuljahres statt.
Zu Beginn des Schuljahres, ca. nach 6 Wochen, finden in den Jahrgängen 5, 6, 7 und 8 die sogenannten Jahrgangskonferenzen statt.
Diese Konferenzen haben das Ziel, einen Informationsaustausch über alle Schülerinnen und Schüler aus den Klassen zu ermöglichen. Im Besonderen werden die Fördermaßnahmen für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besprochen. Dazu nehmen alle in den jeweiligen Klassen unterrichtenden Lehrkräfte an diesen Jahrgangskonferenzen teil. So soll eine möglichst große Transparenz für alle beteiligten Lehrkräfte geschaffen werden.

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3   Aufgaben, Struktur, Inhalte und Ziele sonderpädagogischer Förderung und Unterstützung in der Inklusion

Der gemeinsame Unterricht ist die Aufgabe aller beteiligten Pädagogen und hat das Ziel, allen Schülerinnen und Schülern Teilhabe und Zugang zum selbstständigen Lernen am gemeinsamen Unterrichtsgegenstand zu ermöglichen. An der Hanseschule wird deshalb versucht, den Einsatz der Förderschullehrkräfte möglichst auf die Hauptfächer zu verteilen. Dabei zeigt es sich, dass es vorteilhaft ist, wenn ein Team bestehend aus Oberschul- und Förderschullehrkraft über einen längeren Zeitraum zusammenarbeiten kann, um Teamstrukturen zu etablieren.

Außerdem werden pädagogische Mitarbeiter ebenfalls möglichst auf die Hauptfächer verteilt, in denen kein Förderschullehrer eingeteilt ist. Pädagogische Mitarbeiter unterstützen die Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Unterricht in Absprache mit den Förderschullehrkräften und Lehrkräften der Oberschule.

Die Arbeit an der Hanseschule beinhaltet für die Förderschullehrkraft entsprechend der zugewiesenen Ressourcen folgende Aufgaben:

  • Unterstützung und Beratung von Klassen- und Fachlehrkräften im Unterricht (Teamteaching, Einzelunterstützung, Kleingruppenförderung, individuelle Förderung).
  • Beratung bzgl. der Differenzierungsangebote und Bereitstellung von differenzierten Materialien aus dem Förderschulbereich. Dies befindet sich im Regal für Inklusion im Lehrerzimmer.
  • Beratung bzgl. der Leistungsanforderung und Beurteilung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (z.B. Differenzierung von Arbeiten).
  • Prävention: Jahrgangskonferenzen zu Beginn jedes Schuljahres für die Jahrgänge 5 bis 8. Das gesamte Klassenteam erörtert die individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten jeder Schülerin und jedes Schülers der Klasse, individuelle Fördermaßnahmen können ergriffen werden. Diese werden digital dokumentiert.
  • Kooperative Förderplanung mit Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern, um individuelle Ziele und Vereinbarungen für die Schule und zu Hause festzulegen.
  • Unterstützung bei der Zeugniserstellung (Extraformular) und der Beantragung von Nachteilsausgleichen.
  • Teilnahme an den Ziel- und Bilanzgesprächen.
  • Unterstützung beim Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.
  • Beratung und Unterstützung bei der Elternarbeit.
  • Mitgestaltung pädagogischer Maßnahmen für die Klasse.
  • Vernetzung: Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Therapieeinrichtungen, Jugendamt, Vereine, Ärzte, Jugendhilfeeinrichtungen usw.) in Absprache mit der Schulsozialarbeiterin.
  • Zusammenarbeit mit IntegrationsassistentInnen.
  • Berufsorientierung: Unterstützung beim Praktikum.
  • Mitgestaltung des Schullebens, Teilnahme am Tag der offenen Tür, Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen und Fortbildungen.

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4   Inklusiver Unterricht

Im Rahmen der Inklusion ist gemeinsames individuelles Lernen aller Schülerinnen und Schüler gefordert. Dies beinhaltet individuelle Entwicklungs- und Arbeitspläne für alle auf der Basis eines kompetenzorientierten Unterrichts sowie kooperativer Förderplanung.
Gemeinsame Unterrichtsinhalte werden so aufbereitet, dass alle Schülerinnen und Schüler auf ihrem individuellen Lern- und Leistungsniveau daran teilhaben können. Die Lernprozesse werden zunehmend individualisiert und Lernangebote, -methoden und -inhalte aufeinander abgestimmt. Gearbeitet wird mit individuell angepassten Inhalten binnendifferenziert im Klassenverband mit der nötigen Unterstützung durch Fachlehrkräfte der Hanseschule und Förderschullehrkräfte. Für den gemeinsamen Unterricht ist Teamteaching eine wesentliche Gelingensbedingung. Methodisch bieten sich offene Unterrichtsformen wie Wochenpläne, Stationenlernen, Werkstattarbeit oder Gruppenarbeit an.

Förderschullehrkräfte (Sonderpädagogen) unterstützen und beraten Klassen- und Fachlehrkräfte im Unterricht durch:

  • unterrichtsbegleitende Maßnahmen im Klassenverband / Teamteaching / innere Differenzierung.
  • sonderpädagogische Förderung zu Basisqualifikationen z.B. Lese- und Rechtschreibförderung,
  • Mathematikförderung, Konzentrationstraining / äußere Differenzierung.
  • Erstellen / Bearbeiten / Bereitstellen differenzierter Unterrichtsmaterialien / differenzierter Lernkontrollen.

Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Bereichen emotional-soziale Entwicklung (ES), Hören, Sehen, Sprache und körperlich-motorische Entwicklung zählen im Klassenverband doppelt. Ihnen stehen Zusatzbedarfsstunden (3-5) von den OBS-Lehrkräften zu. Diese Schülerinnen und Schüler werden zielgleich unterrichtet und bewertet. Bei der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts mit gleicher Zielsetzung werden die Unterrichtsinhalte so aufbereitet, dass es den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf möglich ist, die gleichen Lernziele der jeweiligen Unterrichtseinheit sowie den allgemeinbildenden Schulabschluss zu erreichen. Die individuellen Hilfen werden im Förderplan formuliert, regelmäßig evaluiert und verändert.

Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen und Geistige Entwicklung zählen im Klassenverband ebenfalls doppelt. Ihnen stehen Förderschullehrkraftstunden (Lernen=3, Geistige Entwicklung=5) zu. Diese Schülerinnen und Schüler werden nach den Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht im Förderschwerpunkt Lernen und dem Kerncurriculum der Hauptschule sowie dem Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zieldifferent unterrichtet und bewertet. Im Vordergrund des Unterrichts stehen hier die gemeinsamen Lernerfahrungen am selben Unterrichtsgegenstand, jedoch mit individuellen Lernzielen und unterschiedlichen Lernergebnissen.

Innere und äußere Differenzierung
Um alle Schülerinnen und Schüler möglichst optimal zu fördern und zu fordern, wird auf die Nutzung vielfältiger Formen der inneren und äußeren Differenzierung geachtet. Die Kompetenzerwartungen nach den Diagnosebögen zur individuellen Lernentwicklung oder den Förderplänen sind die Grundlagen für Differenzierungsmaßnahmen.
Die sonderpädagogische Förderung im Rahmen der inneren Differenzierung orientiert sich stark am täglichen Unterrichtsgeschehen und den Förderplänen. Es wird in quantitativer und qualitativer Hinsicht differenziert:

Quantitative Differenzierung
Differenzierung nach

  • Umfang des Unterrichtstoffs
  • persönlichem Lern- und Arbeitstempo
  • zeitlichem Umfang

Qualitative Differenzierung
Differenzierung nach

  • Anforderungsbereichen / Schwierigkeitsgrad
  • Methoden und Medien
  • Arbeitsweisen der Schüler

In der äußeren Differenzierung werden in temporären Lerngruppen Basisqualifikationen nachgearbeitet oder vertiefende fachbezogene Inhalte vermittelt. Dazu gehört beispielsweise die zeitlich begrenzte Einzelförderung zu individuellen Arbeitsschwerpunkten.

Leistungsmessung / Leistungsbewertung
Grundsätzlich berücksichtigt die Leistungsmessung die Lern- und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die Formen der Leistungsabfrage und die Gewährung von Nachteilsausgleichen unterliegen den gesetzlichen Vorgaben und müssen im Einzelfall pädagogisch ausgeführt werden. Die Anforderungen der zu erreichenden Abschlüsse (Förderschulabschluss, Hauptschulabschluss bzw. Realschulabschluss) sind Orientierung bei der Leistungsmessung.
Die Leistungsmessung orientiert sich an der individuellen Lernsituation. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen und geistige Entwicklung werden zieldifferent beschult. Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird durch eine Bemerkung auf dem Zeugnis dokumentiert. Zusätzlich zu dem regulären Notenzeugnis erhalten diese Schülerinnen und Schüler ein Begleitblatt mit Bemerkungen zu den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten. Grundlage hierfür sind die curricularen Vorgaben der Hauptschule, die schuleigenen Arbeitspläne der Förderschule sowie die Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht für den Förderschwerpunkt Lernen.
Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung erhalten ein an den curricularen Vorgaben für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung orientiertes Berichtszeugnis.

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5   Besondere pädagogische Angebote

Ergänzt werden die Maßnahmen und Angebote für die inklusive Arbeit an der Hanseschule durch eine Vielzahl besonderer pädagogischer Angebote, welche zum Teil auf die Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler abzielt.
Bisherige Angebote:

  • Berufsvorbereitung für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf sowie
  • Berufseinstiegsbegleitung
  • DAZ
  • AGs (z.B. Hausaufgabenbetreuung)
  • Logbuch (mit Schwerpunkt auf Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus)
  • Schulsozialarbeit
  • Ergotherapie parallel zum Unterricht in präventiver und therapeutischer Funktion
  • Klassenrat
  • Bilanz- und Zielgespräche
  • Trainingsraum mit detaillierter Dokumentation
  • Bit

wünschenswerte weitere Angebote:

  • Weiterentwicklung des Trainingsraumkonzepts
  • fortlaufendes Sozialtraining

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6   Räumliche und sächliche Ausstattung

Für die Arbeit der Förderschullehrkräfte hat die Hanseschule einen Etat eingerichtet. Für die gesamte Hanseschule stehen mehrere Inklusions- und  Besprechungsräume zur Verfügung. Das Inklusionsmaterial befindet sich innerhalb der Materialräume in Schränken.
Auch Gruppenräume an den Klassen würden die inklusive Arbeit deutlich erleichtern.

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7   Personelle Ressourcen und Fortbildungen

  • In den Klassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet werden, wird weitestgehend eine Doppelsteckung in den Hauptfächern angestrebt. Diese Doppelsteckungen bestehen aus der jeweiligen Fachlehrkraft der Hanseschule und einer Förderschullehrkraft. Durch die vorhandenen personellen Ressourcen können derzeit die Schülerinnen und Schüler mit den Unterstützungsbedarfen Geistige Entwicklung und Lernen im Umfang von 5 bzw. 3 Stunden sonderpädagogisch begleitet werden. Die Begleitung der Schülerinnen und Schüler mit den Unterstützungsbedarfen in der emotional-sozialen Entwicklung, körperlich-motorischen Entwicklung und im Hören wird derzeit mit Stunden aus dem Etat der Oberschule gewährleistet. Perspektivisch ist die Abdeckung der Zusatzbedarfsstunden durch Förderschullehrkräfte wünschenswert.
    Zusätzlich zu den Zusatzbedarfsstunden werden Doppelsteckungen im Unterricht durch pädagogische MitarbeiterInnen in unterrichtsbegleitender Funktion ermöglicht.
    Die Arbeit in Lehrerteams aus Lehrkräften der Hanseschule und Förderschullehrkräften erfordert viele Absprachen, stetigen Austausch und persönlichen Einsatz. Um dies angemessen gestalten zu können, sollten folgende Entwicklungsziele angestrebt werden:
    Die Etablierung von festen stufenbezogenen Teamstrukturen zwischen Förderschullehrkräften und Lehrkräften der Hanseschule. Dies würde Absprachen und Zusammenarbeit unter den Pädagogen erleichtern, den Aufbau konstanter Beziehungen zwischen Schülerinnen und Schüler und Pädagogen fördern und einen schnellen und effektiven Informationsaustausch ermöglichen.
    Alle Pädagogen des Oberschul- und Förderschulbereichs sollten die Möglichkeit erhalten sich mit Hilfe von regelmäßigen Fortbildungen im Bereich „Inklusion“ auf ihre Tätigkeit vorzubereiten bzw. weiterzubilden.
    Die Koordination der Arbeit der Förderschullehrkräfte in der Hanseschule wird bisher noch ohne Stundenvergütung auf Basis von persönlichem Engagement ausgeführt. Hier wäre die Schaffung einer Funktionsstelle wünschenswert und erforderlich, um die Qualität in der inklusiven Arbeit an der Hanseschule kontinuierlich weiterzuentwickeln.
    Gemeinsames individuelles Lernen aller Schülerinnen und Schüler findet nicht nur in den Hauptfächern, sondern in allen Schulfächern statt. Daher sollte eine Ausweitung des Unterrichtens in Lehrerteams auf alle Unterrichtsfächer langfristig angestrebt werden.

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8  Vernetzung mit schulischen und außerschulischen Partnern

Zusammenarbeit mit den Grundschulen
Der jährliche Austausch mit den Grundschulen im Einzugsgebiet findet auf verschiedenen Ebenen statt.

Der Tag der offenen Tür ist gezielt auf die Grundschüler der 4. Klassen ausgelegt. Hier gibt es ebenfalls eine gezielte Information durch die Förderschullehrkräfte über die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung an der Hanseschule Oedeme.

Vor den Herbstferien des begonnenen 5. Schuljahres werden die ehemaligen Klassenlehrkräfte der Schülerinnen und Schüler zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen.

Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum
Das Förderzentrum stellt die notwendigen Ressourcen schülerorientiert zur Verfügung, so dass in allen Klassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet werden, mindestens eine Förderschullehrkraft im Einsatz ist.
Durch die räumliche Nähe besteht die Möglichkeit, die Materialien der Mediathek des Förderzentrums zu nutzen. Anschaffungen werden koordiniert und empfohlen.
Die Expertise des Förderzentrums wird vom Kollegium der Hanseschule Oedeme sowohl für Einzelfälle genutzt, auch in Dienstbesprechungen und Fachkonferenzen werden Aspekte der inklusiven Arbeit durch Förderschullehrkräfte eingebracht.

Kooperation mit den Berufsbildenden Schulen
Ziel dieser Kooperation ist es, dass die Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse des inklusiven Hauptschulzweiges die Arbeitsweisen der verschiedenen Fachbereiche kennenlernen. Dazu verbringen diese Schülerinnen und Schüler im ersten Halbjahr des 9. Schuljahres einen Tag in der Woche in den Berufsbildenden Schulen.

Kooperation mit dem Reha-Team der Agentur für Arbeit
Für die Vermittlung besonderer Angebote der beruflichen Bildung ist für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit zuständig. Koordiniert wird diese Kooperation von einer Förderschullehrkraft, die den Kontakt herstellt, Termine zur Beratung vereinbart und diese Beratung gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler und Eltern gestaltet. Im Rahmen dieser Beratungen werden auch Kooperationen zu Einrichtungen wie der Lebenshilfe oder der Löwe-Stiftung genutzt.
An der Hanseschule Oedeme gibt es Berufseinstiegsbegleiter, die einigen Schülerinnen und Schüler beim Übergang in die Berufsausbildung helfen.

Wünschenswert wäre
Die Hanseschule Oedeme liegt direkt im Schulzentrum. Neben einem Gymnasium und einer Berufsbildenden Schule sind auch eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und eben das Förderzentrum Lernen ansässig. Wünschenswert wäre eine höhere Durchlässigkeit der einzelnen Systeme, so dass tatsächlich alle vorhandenen Ressourcen im Sinne der Inklusion genutzt werden könnten.

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