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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Folgenden setzen wir Sie in Kenntnis über Auszüge der aktuellen Rundverfügung der Landesschulbehörde.
- von Montag, den 16.03.2020, bis zum 18.04.2020 ist an der Hanseschule die Erteilung von Unterricht untersagt.
- Das heißt, dass ab dem 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.
- Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung ist eine Notbetreuung in der Schule für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 von 8.00 – 13.00 Uhr.
Diese Notbetreuung dient zur Aufnahme von Kindern, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
– Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
– Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
– Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche. - Die Osterferien finden wie geplant statt. In den Osterferien ist keine Notbetreuung zu gewährleisten.
- Außerhalb der Osterferien ist die Hanseschule von 8.00 bis 12.30 Uhr telefonisch zu erreichen.
Fragen zu Prüfungen werden zeitnah veröffentlicht.
V. Fischer
Oberschuldirektorin