Rundverfügung der Landesschulbehörde

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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Folgenden setzen wir Sie in Kenntnis über Auszüge der aktuellen Rundverfügung der Landesschulbehörde.

  • von Montag, den 16.03.2020, bis zum 18.04.2020 ist an der Hanseschule die Erteilung von Unterricht untersagt.
  • Das heißt, dass ab dem 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.
  • Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung ist eine Notbetreuung in der Schule für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 von 8.00 – 13.00 Uhr.
    Diese Notbetreuung dient zur Aufnahme von Kindern, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
    Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
    Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
    Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
    Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
  • Die Osterferien finden wie geplant statt. In den Osterferien ist keine Notbetreuung zu gewährleisten.
  • Außerhalb der Osterferien ist die Hanseschule von 8.00 bis 12.30 Uhr telefonisch zu erreichen.

Fragen zu Prüfungen werden zeitnah veröffentlicht.

V. Fischer

Oberschuldirektorin

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