Abschlussprüfungen 2020 im Sekundarbereich I im Zusammenhang mit COVID-19 (Corona-Virus)

Weitere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (hier klicken)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachdem Abweichungen vom regulären Schulbetrieb im Rahmen der Fürsorgepflicht notwendig geworden sind, werden per Erlass Regelungen zur Sicherstellung der Bedingungen, unter denen die Schülerinnen und Schüler ihre Abschlussprüfungen ablegen, getroffen.

1. Ist bei einer oder mehreren Schulen der Haupttermin der Abschlussprüfung in einem oder mehreren Fächern von einer Schulschließung betroffen, wird der jeweilige Nachschreibtermin mit den Prüfungsaufgaben des Nachschreibtermins genutzt.

2. Ist bei einer oder mehreren Schulen in einem oder mehreren Fächern der Haupttermin und der Nachschreibtermin oder nur der Nachschreibtermin von einer Schulschließung betroffen, werden folgende neu eingerichtete zweite Nachschreibtermine genutzt:

Montag, 08.06.2020: Deutsch
Mittwoch, 10.06.2020: Englisch
Freitag, 12.06.2020: Mathematik

Für diese Termine sind von den Schulen eigene Prüfungsaufgaben zu erstellen, die sich an den Aufgabenformaten der Abschlussprüfungen der vergangenen Jahre orientieren.

3. Können einzelne Schülerinnen oder Schüler oder Lerngruppen aufgrund einer Erkrankung nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen, ist das unter 1. und 2. beschriebene Verfahren analog anzuwenden.

4. Sollte es an einem der Prüfungstermine zu einer landesweiten Schließung aller betroffenen Schulen kommen, werden die für diesen Termin jeweils vorgesehenen Aufgaben am darauf folgenden Nachschreibtermin genutzt.

5. Die Termine für die mündlichen Prüfungen, einschließlich der verbindlichen mündlichen Prüfung im Fach Englisch sowie der Nachprüfungen, können von betroffenen Schulen zeitlich flexibel eingerichtet werden.

Viola Fischer
Schulleitung

Rundverfügung der Landesschulbehörde

Weitere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (hier klicken)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Folgenden setzen wir Sie in Kenntnis über Auszüge der aktuellen Rundverfügung der Landesschulbehörde.

  • von Montag, den 16.03.2020, bis zum 18.04.2020 ist an der Hanseschule die Erteilung von Unterricht untersagt.
  • Das heißt, dass ab dem 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.
  • Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung ist eine Notbetreuung in der Schule für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 von 8.00 – 13.00 Uhr.
    Diese Notbetreuung dient zur Aufnahme von Kindern, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
    Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
    Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
    Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
    Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
  • Die Osterferien finden wie geplant statt. In den Osterferien ist keine Notbetreuung zu gewährleisten.
  • Außerhalb der Osterferien ist die Hanseschule von 8.00 bis 12.30 Uhr telefonisch zu erreichen.

Fragen zu Prüfungen werden zeitnah veröffentlicht.

V. Fischer

Oberschuldirektorin

1. Elternbrief im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Weitere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (hier klicken)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,

die Ereignisse überschlagen sich, sodass wir mit unseren Maßnahmen nur noch reagieren können. Ich möchte Ihnen kurz darstellen, welche Maßnahmen von unserer Schule aus getroffen wurden und welche Entscheidungen noch ausstehen.

Welche Entscheidungen stehen bereits fest:

Der Zukunftstag ist abgesagt.

Das Schülerbetriebspraktikum für die 9. Klassen des Realschulzweiges ist abgesagt. (Bitte denken Sie daran, die Betriebe zu informieren.)

Die Auslandklassenfahrten sind abgesagt (10. Klassen). Wer die Stornierungskosten trägt, ist noch unklar. Zurzeit müssen die Eltern diese tragen.

Die Klassenfahrten, die vor den Sommerferien stattfinden sollten, die stornierungsfrei abgesagt werden konnten, wurden storniert. (Klasse 9 c, 9d, 9e, 9f, 6b, 6c, 8e)

Die Klassenfahrten innerhalb Deutschlands werden abgesagt (8a, 8b, 8c, 8d, 6d, 6a) Wer die Stornierungskosten trägt, ist noch unklar. Zurzeit müssen die Eltern diese tragen.

Ausstehende Entscheidungen

Das Schülerbetriebspraktikum für die 8. Klassen wird eventuell abgesagt. Bitte denken Sie daran, die Betriebe zu informieren.

Wie bei den Abschlussarbeiten verfahren wir, ist unklar.

Notbetreuung von SchülerInnen bis Klasse 8

Die Schülerinnen und Schüler bis Klasse 8, die notbetreut werden müssen, weil die Eltern dieses zu Hause nicht leisten können und in der sog. kritischen Infrastruktur beschäftigt sind (Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, ErzieherInnen, siehe Rundverfügung) kommen am Montag um 8:00 Uhr in die Schule. Wir treffen uns in der Mensa!

Kommunikation über das Schulserversystem

Bei Fragen können sich die SchülerInnen gerne über IServ an die Lehrkräfte wenden, die verpflichtet sind, E-Mails regelmäßig zu kontrollieren und zu beantworten. Mit Hilfe flexibler und dezentraler Nachschreibemöglichkeiten soll laut Kultusministerium sichergestellt werden, dass alle Prüfungen abgelegt und Abschlüsse erworben werden können. In diesem Zusammenhang warten wir auf Anweisungen der Landesschulbehörde.

Achten Sie auf die Entscheidungen der Landesregierung, wann die Schule wieder öffnet!

Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie alle gesund bleiben und diese schwierige Situation bewältigen können und freue mich auf den Start des regulären Schulbetriebs.

Mit freundlichen Grüßen

V. Fischer

Oberschuldirektorin

 

Ausbildungsplatz Gärtner/in im Garten– und Landschaftsbau

Azubi Stellenanzeige

Mehr lesen