Beratungskonzept der Hanseschule Oedeme
Stand: Januar 2019
1__Bezug/ Rahmenbedingungen
2__Allgemeine Ziele und Aufgaben
3__Grundsätze der Beratung
4__Vorstellung des Beratungsdienstes / Art der Kontaktaufnahme
5__Aufgaben des Beratungsdienstes
6__Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
7__Besondere Schwerpunkte
8__Allgemeines
1. Bezug / Rahmenbedingungen
Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern” vom 8.4.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzeptes der Schule vorgegeben, in dessen Rahmen nicht nur die Arbeit der Beratungslehrkräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten in der Schule beschrieben werden sollen.
Für unsere Schule gibt es aktuell eine Beratungslehrkraft (Frau Schmidt-Hohensee) und eine Sozialarbeiterin (Frau Mielau).
Die Anzahl der Beratungslehrkräfte an einer Schule richtet sich nach der Schülerzahl. In der Hanseschule Oedeme werden (Schuljahr 2018/2019) ca. 640 Schüler 1 unterrichtet. Hiervon zählen viele doppelt aufgrund eines Fördergutachtens oder eines Flüchtlingsstatus. Damit liegen wir deutlich unter der Anzahl der uns zustehenden Beratungsstunden. Mehr wurde uns bisher jedoch nicht bewilligt.
Sozialarbeit ist durch den Runderlass vom 01.08.2017 „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ geregelt. Auch hier ist eine intensive Beratung aufgrund der hohen Schülerzahl nicht zu gewährleisten.
2. Allgemeine Ziele und Aufgaben
Überall, wo Menschen miteinander leben und arbeiten, entstehen Probleme, so auch in der Schule.
Die einzelnen Lehrer, Schüler und Eltern/ Sorgeberechtigten bemühen sich mit all ihren Möglichkeiten und Ressourcen, möglichst wenige Schwierigkeiten entstehen zu lassen und sie gegebenenfalls zu lösen.
Sie kommunizieren miteinander, kooperieren und beraten sich gegenseitig.
Beratung ist ein wesentliches Moment von Schule und nicht nur Personen vorbehalten, die als Berater gelten, weil sie in bestimmten Bereichen für besonders kompetent angesehen werden.
Alle Schüler, Lehrer, Funktionsträger und Eltern haben grundsätzlich in der Institution Schule auch Beratungsaufgaben
Zwischen Schülern finden Beratungsprozesse statt, wenn sie ihre Konflikte miteinander ohne die Hilfe von Erwachsenen lösen.
Lehrer beraten sich in organisatorischen, methodischen, inhaltlichen und erzieherischen Fragen mit Kollegen. Eltern sind Elternvertreter, Mitglieder des Elternrates, setzen sich nach Anlässen zusammen, um sich zu beraten und besuchen die Elternabende.
Wenn die Anstrengungen von Schülern, Lehrern und Eltern, ihre Schwierigkeiten zu meistern, keinen Erfolg gehabt und die Probleme trotz ihrer Bemühungen weiterhin bestehen, können speziell ausgebildete Beratungsfachkräfte herangezogen werden.
3. Grundsätze der Beratung
Gemeinsame Basis unserer Arbeit sind die Grundsätze der Beratung:
Zusammen mit dem Ratsuchenden wollen wir eine Klärung seiner Situation herbeiführen, mit ihm Lösungsmöglichkeiten seines Problems erarbeiten. Dabei bieten wir ihm zusätzliche Informationen oder Kontaktaufnahme zu anderen Experten ebenso wie das Einüben von Fertigkeiten; Beratung also als „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Wir können als Berater aktiv werden, wenn:
1. Schüler sich einzeln oder als Gruppe an uns wenden,
2. Eltern mit uns Kontakt aufnehmen,
3. Lehrer eine persönliche Beratung wünschen oder sich wegen einzelner Schüler oder Schülergruppen an uns wenden.
Für unsere Arbeit sind die „Vier Säulen der Beratung“ die Voraussetzung:
1. Beratung ist freiwillig. Die Ratsuchenden kommen aus eigenem Antrieb, weil sie mit einer Situation nicht zufrieden sind und Änderungen anstreben.
2. Beratung ist vertraulich. Zu einer Beratungsbeziehung gehört Vertrauen. Deswegen ist der Berater zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Allein die Ratsuchenden bestimmen, welche Informationen in welchem Umfang an welchen Personenkreis weitergegeben werden dürfen. Ausnahme: Gefährdungssituationen, die ein zeitnahes Handeln erfordert.
3. Beratung ist unabhängig, d.h., es kann keine Anweisungen von außen an das Beratungsteam geben. Der Ratsuchende setzt die gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritte eigenständig um.
4. Beratung beachtet die Verantwortungsstruktur der jeweiligen Institution. D.h. in diesem Fall, dass sie nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder eingreift.
Darüber hinaus legen wir Wert darauf, einen Problem im größeren Kontext (systemisch) zu betrachten, d. h. das Zusammenspiel der am Problem beteiligten Kräfte mit in Betracht zu ziehen, z. B. der Einfluss der Mitschüler, der Stammgruppe, der Lehrer, der Schule, des Elternhauses usw. und in die Beratung mit einzubeziehen, soweit das möglich bzw. machbar ist.
Soll im Ausnahmefall eine Beratung als „Auflage” erfolgen (z. B. als Ergebnis einer Klassenkonferenz), so ist zu klären, unter welchen Bedingungen der Schüler dazu bereit ist. Eine enge Verknüpfung von Beratungsgesprächen bei den Beratungskräften mit anderen schulischen Maßnahmen, wie z. B. Ordnungsmaßnahmen bei Störungen und Konflikten, verbietet sich häufig wegen der genannten Grundsätze der Beratung.
4. Vorstellung der Beratungslehrerin und der Sozialarbeiterin / Art der Kontaktaufnahme
Für die Bekanntmachung ihres Angebots sorgen die Beratungslehrerin und die Sozialarbeiterin auf folgende Weise:
1. Auf der Homepage und im Logbuch wird auf das Angebot hingewiesen.
2. In den Eingangsjahrgang der Stufe 5 stellt die Beratungslehrerin ihr Angebot in den Klassen vor und macht sich damit bei den Schülern bekannt.
3. Auf Elternabenden und dem Tag der offenen Tür stellen sich die beiden Beraterinnen nach Absprache vor, bzw. zeigen größtmögliche Präsenz.
Die Art der Kontaktaufnahme mit den Beraterinnen ist folgendermaßen geregelt:
1. Es gibt feste Beratungszeiten, in denen sie aufgesucht werden können.
2. Ratsuchende können telefonisch (ggf. über das Sekretariat), über direkte Ansprache oder über eine Anfrage ins Postfach oder über Email Kontakt aufnehmen.
3. Ratsuchende wenden sich aus eigenem Antrieb oder aufgrund der Vermittlung an die Beratungsfachkräfte.
5. Beratung an unserer Schule
Wer berät? | Präventionsmaßnahmen | Beratungsbereich |
Konfliktlotsen |
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SV-Lehrkräfte |
tretung |
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Klassenlehrer |
lebnissen
schaft
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Fachlehrer |
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Förderlehrer |
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Beratungs- lehrerin |
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Sozial- arbeit |
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Beratungs- und Interventionsteam (BIT) |
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Schulleitung |
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6. Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
Beratung findet immer unter dem Blickwinkel der Selbst- und Fremdgefährdung statt. Im Gefährdungsfall stimmen wir uns schulintern ab und kontaktieren ggf. zeitnah folgende Institutionen:
- Schulpsychologischer Beratungsdienst
- ASD Stadt und Landkreis Lüneburg (Jugendamt)
- Sozialraumteams Landkreis Lüneburg
- Polizei Lüneburg
- PKL / KJPP Lüneburg (psychiatrisches Klinikum)
Zusätzlich kooperieren wir eng mit folgenden Institutionen/ Unterstützungsangeboten:
- Kriminalpräventionsrat
- Stadtteilhäuser (z.B. Geschwister-Scholl-Haus, HaLo, Salino)
- Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe
- Beratungsstellen vor Ort (z.B. Drogenberatungsstelle drobs, profamilia, MaDonna)
- Beratungsstellen deutschlandweit (z.B. Hayat / Lale)
- Gesundheitsamt
- Agentur für Arbeit
- Kulturmittler
- u.v.m.
7. Besondere Schwerpunkte
Ein wichtiges Anliegen des Beratungsdienstes ist das Schulklima. Wir setzen uns für einen offenen, respektvollen, fairen Umgang aller am Schulgeschehen Beteiligten ein. Konflikte gehören für uns zum Schulalltag, entscheidend ist, auf welche Weise sie gelöst werden.
Die Schüler sollen an der Hanseschule Oedeme lernen können, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und angemessen miteinander umzugehen. Zudem möchten wir unterstützen, dass Konflikte ohne Gewaltanwendung gelöst werden und ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung herrscht.
Zur Konfliktlösung bieten wir konsensorientierte Verfahren auf der Grundlage der Mediation an, d. h. wir streben an, allen Beteiligten zu ihrem Recht zu verhelfen unter respektvoller Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gegenpartei. Eine Liste der bereits ausgebildeten Mediatoren hängt im Lehrerzimmer aus. Mindestens eine Lehrkraft befindet sich zurzeit in der Ausbildung zum Mediator. Zudem ist für 2018 eine Fortbildungsveranstaltung zur Gewaltfreien Gesprächsführung/ Mediation geplant.
Die oben genannten Ziele werden von uns in die tägliche Unterrichtsarbeit integriert und durch Folgendes ergänzt:
Klassenintern:
Eingangsphase mit Klassenlehrerprojekt in Klasse 5
Um für die Schüler den Übergang von der Grundschule zu erleichtern, führen die Klassenlehrer in einer einwöchigen Veranstaltung eine Orientierung mit den Schülern durch.
Durch ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Mensa, werden die Essenskultur und der organisatorische Rahmen eingeübt.
Lions Quest
Mit Lions Quest führen wir ein Jugendförderprogramm für 10- bis 14-jährige zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, das im Block oder als Wochenstunde angeboten wird, durch. Dazu gehören unter anderem: Der Erwerb von sozialen Kompetenzen, die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten und die Bewältigung von Konflikt- und Risikosituationen. Jeder Klassenlehrer einer 5.Klassen wird im Vorfeld in der Durchführung dieses Programmes geschult.
Sozialtraining mit der Klassenleitung
- Kooperativer Lernen (fest verankert im Stundenplan)
- Klassenrat
- Regelmäßige klasseninterne Konfliktbewältigung unter der Eigenregie der Schüler (feste verankert im Stundenplan)
8. Allgemeines
Das Beratungskonzept der Hanseschule Oedeme wird in einer Gemeinschaftsarbeit verschiedener Lehrkräfte, Schulleitung, Beratungslehrkraft und Sozialarbeit jedes Schuljahr evaluiert und aktualisiert.
Die endgültige Verabschiedung obliegt der Gesamtkonferenz.