Antrag auf Genehmigung einer Schulfahrt

    Schulfahrten im weiteren Sinne (1.1.3), eintägig


    Schulfahrten müssen spätestens sieben Tage vor dem Ereignis angemeldet werden.

    Schulbegleiter sind keine Begleitspersonen, da sie keine Aufsichtspflicht übernehmen können.


















    JaNein


    Ich versichere, dass mir der Erlass über die Schulfahrten (Erlass des MK v. 30.06.1997)und
    die Bestimmungen zur Sorgfalts- und Aufsichtspflicht bekannt sind und ich in den
    vergangenen drei Jahren an einer Aus- oder Fortbildung gem. GUV VA1/BGV A1
    teilgenommen habe.

    JaNein



    Die Genehmigung erfolgt erst, wenn der Antrag nach dem Senden von der Schulleitung und der leitenden Lehrkaft unterschrieben wurde.