Leistungsbeurteilung und Zeugnisse

Zu den grundlegenden Merkmalen einer Oberschule gehört der Auftrag, auf die Heterogenität in der Schülerschaft einzugehen. Die Notengebung in dieser heterogenen Schülerschaft soll allen Schülerinnen und Schülern gerecht werden und muss, trotz großer Unterschiede im Leistungsvermögen, bis einschließlich Klasse 6 in einer Notenskala dargestellt werden können. Daher unterscheidet sich der Bewertungsrahmen für schriftliche Leistungen wie folgt für das Schuljahr 2022/23:

Note

Jg. 5 (alle Fächer) &

Jg. 6 (Nebenfächer)

Jg. 6

Deutsch, Mathematik & Englisch

Ab Jg. 7

1

100 – 95%

100 – 95%

100 – 95%

2

94 – 80%

94 – 80%

94 – 80%

3

79 – 60%

79 – 65%

79 – 65%

4

59 – 43%

64 – 50%

64 – 50%

5

42 – 17%

49 – 25%

49 – 25%

6

16 – 0%

24 – 0%

24 – 0%

 

Im Schuljahr 2022/23 werden im Jahrgang 6 die Unterrichtsfächer Mathematik und Englisch auf G-, E- und Z-Kursniveau differenziert unterrichtet. Die Schulzweigzuweisung erfolgt durch die Notenberechnung der Zeugnisnoten am Ende des Schuljahres 6. Ab dem Jahrgang 7 findet der Unterricht an der Hanseschule Oedeme -Oberschule- in Schulzweigen (Haupt-, Realschulzweig und Gymnasialzweig) statt.

Am Ende des 6. Schuljahres erfolgt die Schulzweigzuweisung für den Haupt-, Realschul- oder Gymnasialzweig auf Grundlage der Notenberechnung der Zeugnisnoten.

Grundlage für die Bewertung sind schriftliche, mündliche und fachspezifische Leistungen. Der prozentuale Anteil der schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen der Zeugnisnoten wird von den Fachkonferenzen festgelegt und ist in den schuleigenen Arbeitsplänen der einzelnen Fächer dokumentiert.

Schriftliche Arbeiten

Die Inhalte der schriftlichen Arbeiten erwachsen aus dem Unterricht. In ihrer Art und in ihrem Umfang sind sie der jeweiligen Altersstufe und unter Berücksichtigung der jeweiligen Schulzweige angemessen konzipiert. Für Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden (Unterstützungsbedarf Lernen), finden die Bestimmungen der Förderschule Berücksichtigung. Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten in den einzelnen Unterrichtsfächern richtet sich nach dem Grundsatzerlass bzw. der einzelnen Kerncurricula. Die genaue Anzahl der schriftlichen Arbeiten sind den schuleigenen Arbeitsplänen der Unterrichtsfächer im Detail zu entnehmen.

Mündliche und fachspezifische Leistungen

Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z. B.:

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch (Qualität und Quantität),
  • mündliche Überprüfungen,
  • Unterrichtsdokumentationen,
  • Mappenführung,
  • Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen z.B. Anfertigung von Zeichnungen oder Protokollen,
  • Präsentationen, auch mediengestützt (z. B. Referat, Modell),
  • Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten,
  • freie Leistungsvergleiche (z. B. Schülerwettbewerbe),
  • Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten und Simulationen.

Zeugnisse

Die Zeugnisse der Hanseschule Oedeme –Oberschule- werden als Notenzeugnisse erteilt. Sobald der Unterricht schulzweigbezogen stattfindet, ist im Zeugniskopf der besuchte Schulzweig zu entnehmen.

Ein weiterer wichtiger Bereich im Zeugnis ist die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens.

Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

− Leistungsbereitschaft und Mitarbeit

− Ziel- und Ergebnisorientierung

− Kooperationsfähigkeit

− Selbstständigkeit

− Sorgfalt und Ausdauer

− Verlässlichkeit.

Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

− Reflexionsfähigkeit

− Konfliktfähigkeit

− Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness

− Hilfsbereitschaft und Achtung anderer

− Übernahme von Verantwortung

− Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.

 

Zur Ausgabe der Zeugnisse finden zum Ende des 1. Halbjahres Bilanz- und Zielgespräche statt. In diesen Gesprächen erläutert die Klassenlehrkraft die Entwicklung der Schülerin/des Schülers mit den Erziehungsberechtigten. Darüber hinaus werden Ziele/Arbeitsschwerpunkte für das 2. Halbjahr festgelegt.

Abschlüsse im Hauptschulzweig

Nach dem 9. oder 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden, wenn die landeseinheitlichen Abschlussklausuren und eine mündliche Prüfung in einem weiteren Fach abgelegt wurden:

S1 – HS

S1 – RS

EWRS

HS 9

Sekundarab-

schluss I – Hauptschul-

abschluss

Sekundar-

abschluss I  Realschul-abschluss

Erweiterter Sekundar­-abschluss I

Hauptschulabschluss

· mind. 4 in allen Pflichtfächer (Mindest-anforderungen)  einschließlich Englisch und WPK

 

·  mind. 4 in allen Pflichtfächer (Mindest-anforderungen)  einschließlich Englisch und WPK

·  Ø ≤ 3,0 in allen Pflichtfächern + WPK

·  1 x E-Kurs mit mind. 4

 

·  mind. 4 in allen Pflichtfächer (Mindest-anforderungen)  einschließlich Englisch und WPK

·  Ø ≤ 2,0 in allen Pflichtfächern + WPK

·  1 x E-Kurs mit mind. 2

         und

· 1 x E-Kurs mit mind. 3

 

·   höchstens drei „5“ in alle Fächern

·  Bei eine „5“ ohne Ausgleich und

 zwei „5“ mit Ausgl. oder einer „6“ mit Ausgleich kann der Abschluss erteilt werden.

Es dürfen nicht zwei Hauptfächer mit 5 sein.

 

Abschlüsse im Realschulzweig

Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden, wenn in Klasse 10 die landeseinheitlichen Abschlussklausuren und eine mündliche Prüfung in einem weiteren Fach abgelegt wurden:

S1 – HS

S1 – RS

EWSR

HS 9

Sekundarab-

schluss I – Hauptschul-

abschluss

Sekundar-

abschluss I  Realschul-abschluss

Erweiterter Sekundar­-abschluss I

Gleichstellungs-vermerk:

Hauptschulabschluss

Anforderungen für

Sek I- RSA werden nicht erfüllt, aber

in höchstens drei Pflichtfächern und WPK geringere als ausreichende Leistungen

·   höchstens eine „5“ in den Fächern der Abschlussprüfungen

Anforderungen für

Sek I- RSA werden nicht erfüllt und in mehr als drei Pflichtfächern und WPK geringere als ausreichende Leistungen,

aber der HS wurde im Zeugnis des Vorjahres erworben

 

Abgangszeugnis erstellen!

·   mind. 4 in allen Pflichtfächer + WPK (Mindestanforderungen)  

·   eine „5“ ohne Ausgleich

·   Bei zwei „5“ mit Ausgl. oder einer „6“ mit Ausgleich kann der Abschluss erteilt werden.

 

und

Ø ≤ 3,0 in allen Pflichtfächern + WPK

 

und

 

Ø ≤ 3,0 in De, Ma + 1. Pflichtfremdspra­che